Trocken üben!

Für Fahranfänger ist Alkohol am Steuer vom 1. August 2007 an tabu. Jetzt ist es amtlich: Die Null-Promille-Grenze gilt für alle Fahranfänger in der Probezeit (auch in der verlängerten Probezeit) und für alle Fahranfänger, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es gilt also auch für diejenigen, die die Probezeit zwar hinter sich haben, aber noch keine 22 Jahre alt sind.

Verstöße können mit bis zu 1000.- Euro geahndet werden, evtl. gibt es ein Fahrverbot sowie mindestens zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und es wird ein Aufbauseminar (Nachschulung) angeordnet. Diese Regelung gilt nicht nur für den PKW-Führerschein, sondern auch für alle anderen Führerscheinklassen.