PKW-Ausbildung

 

Jeder Mensch ist anders und dies spiegelt sich natürlich auch in der Fahrausbildung wieder. Was für den einen optimal ist, würde einen anderen über- oder unterfordern.
Durch einen von uns entwickelten Ausbildungsplan, den jeder Fahrschüler durchläuft, findet man schnell die Stärken und Schwächen heraus, was für eine Ausbildungsoptimierung sehr wichtig ist. Der Ausbildungsplan beinhaltet eine Grundausbildung, bei der einzelne Verkehrssituationen wie Links-abbiegen, Fahrstreifen-wechsel usw. erklärt und geübt werden. Ist die Grundausbildung durchlaufen, kommt ihr in die Übungsstufe. Hier dürft ihr das Erlernte schon selber anwenden und unter kleineren Anleitungen des Fahrlehrers selbstständig fahren. Wenn ihr in dieser Übungsstufe soweit seid und euch sicher im Verkehr bewegen könnt, starten wir mit den Sonderfahrten durch ( Autobahn-Überland und Nachtfahrt) , die erst im letzten Drittel der Ausbildung durchgeführt werden sollen. Die Prüfungsreife ist die letzte Ausbildungsstufe. Hier werdet ihr optimal auf die Prüfung vorbereitet.
Dies ist natürlich nur das Grundgerüst unserer Ausbildung. Aber anhand unserer guten Bestehquoten und zufriedenen Fahrschülern kann man sehen, dass ihr bei uns eine sehr hochwertige und umfassende Ausbildung erwarten dürft.
Natürlich fahrt ihr bei uns auch mit modernen PKWs, die z. B. mit Fahrassistenten wie Einparkhilfen, Verkehrszeichenerkennung  und Kurvenlicht ausgestattet sind. Wer Lust hat, darf auf unserem Übungsplatz, mit Eltern oder Freunden, einparken üben und dadurch Fahrstunden sparen.
Selbstverständlich ist bei uns, dass ihr mit super netten Fahrlehrern fahrt, die mit viel Spaß, Geduld und Herzblut hinter ihrem Beruf stehen und ihren Job nicht nur als Beruf, sondern als Berufung sehen!

 

Klasse B96

Anhänger und Wohnwagen fahren ohne Praktische und Theoretische Prüfung!

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren

Vorraussetzung:

  • Klasse B
  • Kombination aus Kfz der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination (PKW + Anhänger) von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.

Für Klasse B96 ist keine Prüfung, jedoch eine besondere Schulung erforderlich.

Theoretische und Praktische Ausbildung:

Die Schulung besteht aus 3 Teilen, Theorie: 2,5 Std. á 60 Minuten, praktische Übungen: 3,5 Std. á 60 Minuten, Fahren im Realverkehr: 1 Std. á 60 Minuten

Begleitetes Fahren mit 17

Beim Antrag ist folgendes zu beachten

Das „Begleitete Fahren mit 17“ kann nur für die Fahrerlaubnisklassen B bzw. BE beantragt werden. Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Sie gilt bis maximal drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ist auf die Bundesrepublik Deutschland und Österreich beschränkt. Die Aushändigung des Kartenführerscheins kann frühestens am 18. Geburtstag erfolgen.

Für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ muss über die Bürgermeisterämter der Städte und Gemeinden eingereicht werden:

- ein normaler Führerscheinantrag

- ein Antrag zur Teilnahme am begeleiteten Fahren ab 17

- ein Beiblatt für eine Begleitperson (pro Person eines).

Dabei müssen die gesetzlichen Vertreter (beide Unterschriften notwendig!) sowohl dem Antrag als auch der Benennung der Begleitpersonen zustimmen.

Antragstellung ist bereits ab 16 ½ Jahren möglich. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgenommen werden.

Für die Begleitpersonen gelten folgende Voraussetzungen und Anforderungen

- Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben;

- sie müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein.

- sie dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung oder bei Beantragung der Eintragung weiterer zur Begleitperson vorgesehener Personen im Fahreignungsregister (bisher: Verkehrszentralregister) mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

- sie müssen ihren Führerschein während des Begleitens mitführen und bei einer Verkehrsüberwachung auf Verlangen aushändigen;

- für sie gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschende Mittel zu sich zu nehmen (§ 24a Straßenverkehrsgesetz, StVG).

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Sollen nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden, so ist eine Prüfbescheinigung gegen Gebühr neu auszustellen. Die entsprechende Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.

Bei der Antragstellung ist die Kopie des Führerscheins (Vor- und Rückseite) jeder Begleitperson mit einzureichen.

 

Hierfür sind folgende Gebühren fällig

Neben 51,10 EUR kommen für jede Begleitperson 13,30 EUR hinzu. Die Ausstellung der Prüfbescheinigung und des sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres anschließenden Kartenführerscheins sind darin enthalten.

 

 

 

Nur bei uns - ein Übungsplatz für unsere Fahrschüler!!!

 

Wollt ihr außerhalb der Fahrstunden noch ein wenig "Fahren" üben? Kein Problem!!! Wir sind die einzige Fahrschule in dieser Region, die ihren Fahrschülern einen Übungsplatz anbietet. Hier könnt ihr mit euren Eltern, mit dem PKW oder mit dem Zweirad üben, ohne das Risiko eingehen zu müssen, dass eure Eltern die Fahrerlaubnis verlieren oder ihr eine Führerscheinsperre bekommt.
Diesen Platz nutzen wir selbstverständlich auch für unsere Zweiradausbildung, um euch so die optimale Fahrzeugbeherrschung zu übermitteln, die ihr dann für den Straßenverkehr benötigt, um euch sicher bewegen zu können.
Wenn ihr Interesse habt, setzt euch bitte vor der Benutzung des Platzes mit uns in Verbindung, dann steht euren "Fahrübungen" nichts mehr im Wege!